Historische Entwicklung
Der DBT ist seit 1953 in seiner historischen Entwicklung als gemeinnütziger Interessenverband tätig und vertritt zahlreiche Tanzbereiche und Tanzthemen.
Der Deutsche Bundesverband Tanz e.V. (DBT) wurde im Mai 1953 auf der ersten Arbeitstagung der „Initiativkräfte der deutschen Volks- und Jugendtanzbewegung“ als „Arbeitskreis für Tanz im Bundesgebiet“ (ATB) gegründet. In den frühen Jahren seines Bestehens fühlte sich dieser Verband, wie schon der Name der Gründer andeutet, in erster Linie dem Deutschen Volkstanz verpflichtet.
Nach und nach schlossen sich neu gegründete Landesarbeitsgemeinschaften und Fachverbände an. Mit wachsender Mitgliederzahl wurden bald weitere Tanzbereiche und Tanzthemen erschlossen bis hin zu aktuellen Formen der Tanzkultur in Deutschland. So konnte sich der ATB in der Folgezeit zur bundesweiten Dachorganisation für Landesarbeitsgemeinschaften und Fachverbände Tanz entwickeln.
1980 erfolgte die Umbenennung des ATB in „Deutscher Bundesverband Tanz e. V.“. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es nur wenige Einzelmitglieder (Gründungsmitglieder und berufene Mitglieder). Anfang der 1990er Jahre beschloss der DBT eine generelle Aufnahmemöglichkeit auch für Einzelpersonen unter der Voraussetzung, dass diese wiederum Gruppierungen vertreten oder einflussreiche Positionen im kulturellen Geschehen inne haben. Das Ziel war, den DBT für neue Impulse zu öffnen und seinen Wirkungsgrad zu erhöhen. Dieses Ziel ist heute erreicht.
Der DBT war von Anfang an und ist bis heute ein gemeinnütziger Interessenverband.
Der Vorstand und die Geschäftsstelle des DBT stehen für Fragen, Anregungen und zum Fachaustausch zur Verfügung.